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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsrecht
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines
Allen - auch zukünftigen Angeboten und Lieferungen - liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich bestätigen, sind für uns unverbindlich.
§ 2 Lieferung
(1) Ein fixes Lieferdatum bzw. eine angegebene Lieferzeit ist nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich festgelegt ist. Ansonsten sind angegebene Lieferzeiten unverbindlich.
(2) Bei Vorliegen von Lieferverzögerungen, die wir zu vertreten haben wird die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
(3) Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- und Ausland, die außerhalb unseres Einflussbereiches stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für uns unvorhersehbar sind und unter Berücksichtigung unserer sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, können wir für die Dauer der Behinderungen die Lieferung einschränken oder einstellen oder - bei längerer Behinderung - vom Vertrag zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Dies gilt zum Beispiel bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung unserer Versorgung mit Produkten der Zulieferfirma.
§ 3 Preise
Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend. Aufträge werden nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung / Leistung ist Köwerich. Versenden wir den Vertragsgegenstand auf Verlangen des Käufers an einen von diesem benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr - auch bei Lieferung „frachtfrei“ - in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem wir den Vertragsgegenstand dem Spediteur oder Frachtführer übergeben.
§ 5 Spezifikation
Alle Produkte entsprechen den in unserem jeweils gültigen Katalog / Preisliste angegebenen Spezifikationen, wobei wir uns vorbehalten, die Produkte dem jeweils neuesten Stand anzupassen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Hat der Liefergegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit oder ist er nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung geeignet, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann, steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nachzubessern, oder dem Käufer Ersatz zu leisten. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, stehen dem Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Im Einzelfall kann eine kürzere Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart werden.
(3) Der Käufer verpflichtet sich, den gelieferten Gegenstand unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Lieferung dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Qualitätsrügen werden nur geprüft, wenn der Vertragsgegenstand der Verkäuferin am Erfüllungsort zur Verfügung gestellt wird und der Nachweis geführt wird, dass der Liefergegenstand ordnungsgemäß behandelt wurde. Der Käufer trägt die Kosten für die Beförderung des Liefergegenstandes zum Sitz der Verkäuferin.
Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch den Käufer verursacht wurden, z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Behandlung.
(4) Sachmängelhaftung besteht nur bei Kauf fabrikneuer Liefergegenstände. Gebrauchtgegenstände, insbesondere gebrauchte Maschinen oder Anlagen werden ausschließlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Sollte sich herausstellen, dass die Sachmängelrüge unberechtigt war, d.h. unberechtigte Qualitäts- und Quantitätsrügen erhoben wurden, verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der Sache, oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie). Soweit der Hersteller derartige Garantien gibt, ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Garantien an den Käufer abzutreten.
§ 7 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Verkäuferin sowie gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beweislast bleibt beim Verkäufer.
(2) Die Haftungsbegrenzung in Abs. 1 gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Garantien.
(3) Der Anspruch auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Begehung der Handlung und Kenntnis des Haftenden geltend gemacht werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibt der gelieferte Vertragsgegenstand unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Bei Zahlungsverzug, sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist der Käufer ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung auf unser Verlangen verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsvertragsgegenstände unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben.
(3) Für den Fall der Verarbeitung, Verbindung, Einbau oder Vermischung unserer Ware mit Waren des Käufers oder Dritten, überträgt der Käufer schon jetzt im voraus das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware auf uns und verwahrt diese sorgfältig für uns. Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus einer Vereinigung oder Verbindung, bzw. Verarbeitung mit ihr entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus Lieferung gegenüber dem Käufer sicherheitshalber auf uns über. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer solange zur Einziehung der Forderung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer hat uns die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen und uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen. Werden die Vorbehaltsgegenstände oder die uns oben gewährten Sicherheiten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf unsere Rechte hinweisen und uns unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu unterrichten.
(4) Übersteigt der Wert der uns oben gewährten Sicherheiten unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer insgesamt um mehr als 20% sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
(5) Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern andere Zahlungsbedingungen eingeräumt werden, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Lieferanten gerechnet. Ist eine Skontierung vereinbart, kann ein Skontoabzug nur bei ausgeglichenem Konto erfolgen.
(2) Erfüllungsort für die Zahlung des Käufers ist Köwerich.
(3) Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor - unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte - Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und weitere Leistungen sofort einzustellen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen der AGB, Teilnichtigkeit
(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und uns gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Inlandskäufer: Ist der Käufer ein Kaufmann, der nicht zu den Minder-kaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so können wir den Käufer an dem für unseren Geschäftssitz zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Wir können von dem Käufer nur an dem für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagt werden.
Gerichtsstand für Auslandskäufer: Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand unser Sitz.
(3) Mündliche Vereinbarungen, die von den vorstehenden Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anbieterkennung:
MK-Eurostahl Inh. Markus Kihm
Moselbahnstr. 31 54340 Köwerich
Tel. 06507/703088
St.Nr. 42/084/3462/6
UStID: DE207684433
Rückgaberecht/Widerrufsrecht
Ein gültiger Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kauf von uns schriftlich bestätigt wurde.
Die Ware kann ohne Angabe von Gründen innerhalb 1 Monat durch Rücksendung der Ware zurückgegeben werden. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Die Rücknahme kann durch Rücknahmeverlangen in Textform, z.B. per Brief, Fax oder Email erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten und Gefahr. - Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen muß an unsere Anschrift adressiert sein:
MK-Eurostahl-Markus Kihm Moselbahnstr. 31 54340 Köwerich – info@mk-eurostahl.de Tel. 06507/703088
Bei einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu wandeln und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen ware- zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. -Bei einer Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von 40,-€ wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. -Zur Erstellung der Gutschrift legen Sie bitte die Original Rechnung bei und teilen Ihre Bankverbindung und Steuernummer mit. Rücksendungen sollen ausreichend frankiert sein. Versandkosten die über die günstigste versicherte Versandstufe der Deutschen Post AG hinausgehen werden nicht erstattet. Bitte legen Sie den Versandkostenbeleg bei, damit wir die Kosten erstatten können.
Das Widerrufsrecht besteht nicht:
- Bei Lieferung von Waren die nach Kundenvorgaben gefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- Für Unternehmer im Sinne des §14 BGB, bei der Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
- Bei Waren bei denen es sich ausdrücklich um einen Privatverkauf handelt |
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